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Verlag WESTFÄLISCHES DAMPFBOOT |
Mittelstand und Mitbestimmung |
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Vor wenigen Wochen ist ein Buch erschienen, das sich mit Unternehmensführung, Mitbestimmung und Beteiligung in mittelständischen Unternehmen befasst. Wir sprachen mit Dr. Wolfram Wassermann, einem der Autoren.
Redaktion: Herr Wassermann, was ist dran an der Behauptung, die Mitbestimmung im Mittelstand sei ein Randphänomen? Dr. Wassermann: Die mittelständische Wirtschaft - dazu zählen private Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, die nicht im Eigentum eines Konzerns stehen - beschäftigt weit über 75 Prozent aller Arbeitnehmer. Nach einer aktuellen Befragung des Bonner Instituts für Mittelstandstandsforschung in Unternehmen mit 20 bis 499 Beschäftigten haben nur knapp 30 Prozent einen Betriebsrat. In der Größenklasse zwischen 20 bis 50 Beschäftigten hat weniger als jeder fünfte Betrieb eine Interessenvertretung. In Betrieben zwischen 5 und 19 Beschäftigten, das wissen wir aus anderen Studien, liegt ihr Verbreitungsgrad bei unter 5 Prozent. In größeren Mittelstandsbetrieben, also etwa ab 300 Beschäftigten, gehören Betriebsräte dagegen mittlerweile mehr oder weniger zur Normalität. Redaktion: Was sind die Gründe dafür? Dr. Wassermann: Das traditionelle Führungsverständnis der Mittelständler sieht eine zweite, rechtlich legitimierte und mit Macht ausgestattete Stimme im Betrieb nicht vor, weil die Inhaber alles am liebsten selbst entscheiden wollen. Darüber hinaus befürchten sie, dass mit dem Betriebsrat auch die Gewerkschaft in den Betrieb Einzug hält. In unserem Buch, das Sie gerade in Ihren Händen halten, zeigen wir auf, dass ein Zusammenhang zwischen der Einstellung der Arbeitgeber und der Wahrscheinlichkeit zur Wahl eines Betriebsrats existiert. Redaktion: Spielt es dabei eine Rolle, dass viele mittelständische Unternehmen von ihren Inhabern geführt werden? Dr. Wassermann: Ja, allein führende Inhaber zeigen oft eine starke, selten rational begründete Abwehr gegen die Mitbestimmung. In mittleren und größeren Betrieben existiert neben dem Inhaber ein mehr oder weniger großes Management aus angestellten Geschäftsführern, Prokuristen oder Personalleitern. Hier gibt es weniger Widerstände gegen eine Zusammenarbeit mit Betriebsräten. Redaktion: Im Zusammenhang mit dem Mittelstand fällt immer wieder der Begriff des Patriarchen. Wie passt das ins 21. Jahrhundert? Dr. Wassermann: Zu den stärksten Eindrücken aus unseren Gesprächen mit mittelständischen Arbeitgebern gehört der Befund, dass der schon oft überwunden geglaubte patriarchalische Führungsstil nach wie vor ein erhebliches Gewicht hat. Fast jeder vierte Mittelständler führt seinen Betrieb in traditioneller, patriarchalischer Manier. Betriebsräte werden hier meist als existenzgefährdend abgelehnt. "Im Betrieb kann nur einer entscheiden, das ist hier genauso wie in der Familie", sagte uns beispielsweise der Inhaber einer Dachdeckerfirma mit rund 35 Beschäftigten. - Hier liegt im Kern die Erklärung dafür, dass die Mitbestimmung in einem Großteil des Mittelstands nach wie vor etwas Fremdes ist. Redaktion: Gleichwohl unterscheiden Sie zwischen diversen Führungstypen. Dr. Wassermann: Wir haben vier Führungstypen identifiziert. Neben den "traditionellen Patriarchen" gibt es den Typus des "aufgeklärten Patriarchen". Diese Gruppe mit rund 45 Prozent hält zwar an ihrer Letztentscheidung fest, sucht aber den Dialog mit den Beschäftigten und pflegt dort, wo es Betriebsräte gibt, mit ihnen ein schiedlich-friedliches Verhältnis. In einer Minderheit von etwa 7 Prozent vorwiegend kleiner, überschaubarer Betriebe haben wir den Typus einer "kollegialen Führung" angetroffen. Hier besteht ein weitgehend unhierarchischer Austausch mit der Belegschaft. Betriebsräte sind hier kein Problem, man versucht sie in die Führungsstruktur einzubauen. Problematisch ist eine Gruppe, deren Führung wir als "gespaltenes Patriarchat" identifiziert haben. Die "Gespaltenen" schwanken ständig zwischen Tradition, Alleinherrschaft und Modernisierungsanforderungen hin und her. Dies ist eine schwierige Gruppe, zu der nach unserer Befragung immerhin fast jeder dritte Betrieb gehört. Hier haben es Betriebsräte sehr schwer. Redaktion: Und was bedeutet die mittelstandstypische Abwehr für die Betriebsratsarbeit? Dr. Wassermann: Die Durchführung einer erstmaligen Wahl in einem autoritär geführten Betrieb bedeutet für die Beteiligten unter Umständen ein erhebliches Risiko. Die Gewerkschaften berichten immer wieder über Fälle, in denen mitbestimmungsunwillige Arbeitgeber all ihre Machtmittel einsetzen, um solche Wahlen zu verhindern. Da heißt es dann: "Jede Stimme für den Betriebsrat ist eine Stimme gegen mich!" Hier riskieren die Wahlinitiatoren ihre Kündigung. Aber das ist natürlich nur eine Minderheit. In vielen Fällen kommt es gar nicht erst zu einer Wahlinitiative, weil die Belegschaft weiß, wie "der Alte" darüber denkt. Redaktion: In nahezu jedem achten mittelständischen Unternehmen gibt es vom Betriebsrat abweichende Formen der Interessenvertretung. Handelt es sich dabei um Alternativen zur Betriebsverfassung? Dr. Wassermann: Gerade in kleineren Betrieben gibt es hausgemachte Mitarbeitervertretungen. Dies sind übrigens keine auf die New-Economy beschränkten Modephänomene. Sie existieren vielmehr seit Jahren auch im Bereich traditioneller Betriebe des produzierenden Gewerbes. Sie gehen fast immer auf die Initiative der Inhaber zurück und bieten den Arbeitnehmern keine verbrieften Rechte. Aber sie sind auch ein Zeichen dafür, dass die Arbeitgeberseite den Dialog zur Belegschaft sucht. In der Mehrheit der Fälle sind diese Organe gewählt und agieren im Auftrage aller Arbeitnehmer. Wir haben es hier oft mit Institutionen zu tun, die ihre Legitimation nicht alleine per Inhaberentscheidung, sondern eben auch durch ein Belegschaftsvotum erhalten. Insofern sollte man sie nicht vorschnell als "antidemokratisch" abqualifizieren. Ob diese Organe nun eher "betriebsratsähnlich" oder "betriebsratsfeindlich" sind, hängt vom konkreten Fall ab. In Betrieben mit autoritärer Führung dienen sie zweifellos zur Verhinderung der gesetzlichen Mitbestimmung. In anderen Fällen können sie aber auch einen spezifischen Konsens zwischen dem Inhaber und der Belegschaft ausdrücken. In gravierenden betrieblichen Krisen erweisen sie sich allerdings als untauglich. Sie werden dann oftmals durch gesetzliche Betriebsräte abgelöst. Die Mitglieder dieser Betriebsräte kommen nicht selten gerade aus dem Kreis von Akteuren, die bereits in der betriebsratslosen Phase in der einen oder anderen Weise an der Interessenvertretung der Arbeitnehmer beteiligt waren. Redaktion: Was muss Ihrer Meinung nach geschehen, damit es mehr Mitbestimmung in mittelständischen Unternehmen gibt? Dr. Wassermann: Seit 1952 sieht das Betriebsverfassungsgesetz die Wahl von Betriebsräten in Betrieben ab fünf Beschäftigten vor; wie wir wissen ohne überzeugenden Erfolg. Das im Jahre 2001 eingeführte verkürzte Wahlverfahren in Kleinbetrieben wird inzwischen zwar in der großen Mehrheit der kleinen Betriebe praktiziert. Zu einer stärkeren Verbreitung des Betriebsrätewesens hat es jedoch nicht geführt. Was wäre zu tun? Es gibt bisher praktisch keine Mitbestimmungswerbung für Kleinbetriebe. Ich finde, man sollte mehr mit Mittelständlern sprechen. Sehr wichtig wäre eine bessere Absicherung von Betriebsratswahlen in Unternehmen, die in Kleinbetriebe zergliedert sind. Es kann nicht angehen, dass Arbeitnehmer nur deshalb auf den Schutz eines Betriebsrats verzichten müssen, weil das Unternehmen in viele kleine Einheiten filetiert ist. Die Möglichkeit einer per Tarifvertrag vereinbarten Betriebsratsstruktur reicht nicht aus. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Aber auch die Gewerkschaften können etwas tun. Will gewerkschaftliche Betriebspolitik das Thema "Demokratie im Kleinbetrieb" ernst nehmen, sollte sie der Vertretungspraxis unterhalb der Normen des Betriebsverfassungsgesetzes künftig mehr Aufmerksamkeit widmen. Schließlich sind auch hier Ansatzpunkte für eine Demokratisierung der Führungs- und Entscheidungspraxis zu finden. |
erschienen in "der Betriebsrat 8/2007"