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Verlag WESTFÄLISCHES DAMPFBOOT |
Verhinderte Entschädigung - Die Entstehung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" für die Opfer von NS-Zwangsarbeit und "Arisierung" |
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Am 31. Dezember 2006 hat die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" die Auszahlung der Stiftungsmittel an ehemalige Zwangsarbeitende und weitere NS-Opfer abgeschlossen. Gut ein Jahr später liegt mit Anja Henses Dissertation die erste kritische Studie über Genese und Konzeption der Stiftung vor. Zwischen den beiden Polen einer "moralgeschwängerte[n] Hommage" der Stiftung als eines historisch beispiellosen solidarischen Aktes von deutscher Regierung und Unternehmen zugunsten der Opfer des Nationalsozialismus und einer "erkämpfte[n] Notlösung", deren "Leistungen [...] in keinem Verhältnis zu den vorenthaltenen Löhnen und erlittenen Repressalien" stehen (S. 12), zeichnet Hense den Entstehungsprozess der Stiftung nach und analysiert deren Konzeption und Bedeutung "als Element der deutschen Wiedergutmachungspolitik gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus" (S. 2o). Sie untersucht, welche politischen, rechtlichen und ökonomischen Faktoren dazu geführt haben, dass es erstmals zu Verhandlungen über eine kollektive Kompensationsregelung für NS-Zwangsarbeitende kam. Trug ein verändertes Geschichtsbewusstsein der wirtschaftlichen und politischen Elite bzw. eine größere gesellschaftliche Aufgeschlossenheit dazu bei? Erfüllt die Stiftung die Ansprüche der NS-Opfer, und wem nutzt die gefundene abschließende Regelung? Vorbereitend fasst Hense die Geschichte der NS-Zwangsarbeit zusammen und rekapituliert die deutsche Entschädigungspolitik als Geschichte des systematischen Ausschlusses von Entschädigungsansprüchen ehemaliger Zwangsarbeitender. Mitte der 1990er-Jahre änderte sich diese Situation, wofür Hense nicht zuletzt die wachsende Bedeutung von "Holocaust Issues" in den USA und die daraus folgenden politischen Initiativen der US-Politik im Bereich der Restitution von Besitz und der Entschädigung der NS-Opfer verantwortlich macht. Die veränderte Rechtsprechung als Folge der Wiedervereinigung - der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde von deutschen Gerichten als Friedensvertrag bewertet, wodurch die Vorbehalte des Londoner Schuldenabkommens von 1953 entfielen - und die allgemeine völkerrechtliche Entwicklung, wonach die Staatenimmunität punktuell aufgehoben werden kann, motivierten Überlebende und ihre Interessenvertretungen zu neuen Vergleichsbemühungen mit deutschen Unternehmen und zu neuen Klagen. Weitere wesentliche Gründe waren ein unterstützendes Umfeld in der Bundesrepublik und zunehmender politischer Druck aus Polen (S.112). Unter dem Eindruck des Vergleichs zwischen Schweizer Banken mit dem World Jewish Congress im August 1998 im Zusammenhang mit der Raubgold-Affäre erkannten mehrere deutsche Unternehmen, dass sie nicht so billig wie gedacht davonkommen würden. Die meisten blieben jedoch entschlossen, keine Entschädigung für Zwangsarbeit zu zahlen, worin sie sich von der Bundesregierung bestärkt sahen (S. 114). Sie bewerteten die Sammelklagen als Erpressungsinstrument, womit sie zumindest latent ausdrückten, dass mit vermeintlich unlauteren Mitteln auch vermeintlich unlautere Zwecke verfolgt würden, sie also das Verhältnis Unternehmen - Zwangsarbeitende umkehrten (S. 117 f.). Dagegen strebten einige Interessenvertretungen eine umfassende politische Lösung an, da sonst viele Zwangsarbeitende den Ausgang der Klagen nicht mehr erleben würden und auch nur ein Teil von ihnen über Klagemöglichkeiten verfügte (S. 113). Auch sollten Zwangsarbeitende von Unternehmen entschädigt werden, die nicht mehr existierten. Hense gelingt es, die Winkelzüge und das Taktieren von Bundesregierung und Unternehmen, ihre Ausflüchte und Verdrehungen detailliert, kenntnisreich, abgewogen und stringent nachzuzeichnen. Die an Zynismus kaum zu überbietende Strategie der deutschen Unternehmen und der Regierung, alle Forderungen zurückzuweisen und für einen möglichst geringen Preis Rechtssicherheit zu erhalten, verschlägt dem Leser immer wieder den Atem. Die Autorin zeigt, wie unglaublich mühsam es war, Regierung und Unternehmen dazu zu bringen, auch die osteuropäischen und nicht-jüdischen ex-Zwangsarbeitenden einzubeziehen. Ein besonders erschreckender Aspekt ist, in welchem Ausmaß unterschiedliche Akteure antisemitische Stereotype im medialen Kampf gegen die Entschädigungsforderungen einsetzten (S.144 f.). Nachdem die Entscheidung für einen allgemeinen Fonds unter Einbeziehung der Bundesregierung gefallen war, wurden in langwierigen internationalen Besprechungen die Konstruktion der Stiftung, der anspruchsberechtigte Personenkreis, die Höhe der Stiftungsmittel, die Verteilung der Fondsgelder und immer wieder die Konstruktion eines "Rechtsfriedens" verhandelt. Weil den hochbetagten Überlebenden die Zeit davon lief und weil sie über keine realistische Alternative mehr verfügten, konnten sich die Unternehmen mit ihren restriktiven Plänen weitgehend durchsetzen. Hense urteilt abschließend, dass die Stiftung in der Kontinuität der Wiedergutmachungspolitik stehe (S. 269), sodass "die Forderung der ehemaligen Zwangsarbeitenden und anderen NS-Verfolgten nach einer umfassenden und angemessenen Regelung ihrer Entschädigungsansprüche zu großen Teilen unerfüllt" geblieben sei. Die Stiftung stelle einen politischen Kompromiss dar, mit dem lediglich ein Teil der Opfer von Zwangsarbeit und "Arisierung" auf Kosten der Rechtsansprüche aller Opfer unternehmerischen Handelns im Nationalsozialismus entschädigt werde (S. 264). Neues Element sei jedoch, dass das bisherige Territorialprinzip von Entschädigungspolitik durchbrochen wurde und dies eine auf die Zukunft gerichtete Komponente enthalte. Hense hält es für möglich, dass der Bundesrepublik dank der Stiftung diesmal "der endgültige Schlussstrich unter die [...] Forderung nach einer umfassenden Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus" gelungen sein könnte (S. 271). Da das oberste italienische Gericht aber im Juni 2008 urteilte, dass die deportierten italienischen Soldaten doch wegen NS-Zwangsarbeit von der Bundesrepublik entschädigt werden müssen, hat sich dank des europäischen Rechts überraschend ein neuer juristischer Weg für bislang von der Entschädigung ausgeschlossene NS-Opfer gezeigt. Es bleibt abzuwarten, wie die Auseinandersetzung verlaufen wird, aber der mit der Konstruktion der Stiftung angestrebte Schlussstrich ist zumindest vorläufig durchkreuzt. |
Ralph Klein in: ZfG, Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 3/2009