| Zentrales
Anliegen dieses Buches ist die Erklärung bürgerlicher
Revolutionen aus den historischen Bedingungen der Herrschaftsstrukturen
des Ancien Regime. Laut Verf. Stellte die Herrschaftsform dieser
Periode eine besondere Konstellation zwischen Feudalismus und
bürgerlichen Staaten dar. Waren die feudalen Verhältnisse
durch personale Herrschaft und Aneignung bestimmt, so wurde nach
Schaffung privilegierter Adelsstände im Übergang zum Ancien
Regime Herrschaft durch Marktstrukturen und Recht vermittelt. Der Adel
war von der Gewalt der Krone abhängig, die Privilegien verlieh,
während die Krone zugleich vom Adel abhängig war, da ihre
Herrschaft auf der lokalen Praxis des Adels fußte.Gerstenberger
versteht bürgerliche Revolutionen als Phasen im Strukturwandel zum
bürgerlichen Staat. Diese Phasen bestimmt sie nicht anhand der
Träger oder politischen Form der Revolutionen, sondern anhand der
„ strukturellen Voraussetzungen für die unterschiedlichen
Ausprägungen der bürgerlichen Revolution“ (456). Dazu
zählt sie vor allem die Herrschaftskrisen des Ancien Regime, die
zum einen aus mangelnder Integrationsfähigkeit gegenüber
aufstrebenden sozialen Kräften, zum anderen aus der unter den
„Herren“ verschärften Konkurrenz um
Herrschaftspositionen resultierten. In dieser Situation wurde „
aus personaler Herrschaft“ „öffentliche –
subjektlose – Gewalt“ (517). – Wie eindrucksvoll am
historischen Material gezeigt wird, revoltierten die bestehende adelige
Öffentlichkeit und das während des Anien Regime eingesetzte
Parlament in England gegen die Krone. Die frühzeitige Abschaffung
königlicher Privilegienvergabe und das Öffentlich-Werden
staatlicher Gewalt ermöglichten außerdem, dass die
spätere Transformation der Monarchie in ein nationale Einheit
stiftendes Symbol im „öffentlichen Interesse“
stattfand. Demgegenüber fanden sich in Frankreich kaum
Öffentlichkeitsstrukturen – nicht zuletzt darum, weil sich
der französische Adel als Kreditgeber der Krone eine gewisse
Autonomie bewahr hatte. Die Kritik am Ancien Regime in Frankreich
richtete sich in der Folge direkt gegen die Krone und führte zur
Infragestellung nicht nur einzelner Privilegien, sondern der
politischen Herrschaft insgesamt und insbesondere der des Adels. Die
verschiedenartige Genese einer von der Ökonomie getrennten
Sphäre politischer Öffentlichkeit, die Verf. als
Bewegungsform bürgerlicher Gesellschaften versteht, führte zu
unterschiedlichen Ausprägungen des Strukturwandels derselben.
Während sich der bürgerliche Staat in England als Erweiterung
bestehender Öffentlichkeitsstrukturen etablierte, mussten diese in
Frankreich erst erkämpft werden – gegen die Attacken der
früher bürgerlich gewordenen Gewaltapparate aus Polizei und
Armenpflege.
Bemerkenswerterweise bietet Gerstenberger zwei unterschiedliche
Zugänge zu ihrem Buch an, einen der Kapitelfolge entsprechenden
historiographisch orientierten und einen theorieorientierten Zugriff,
der das historische Material ausgehend vom theoretisch argumentierenden
Schlusskapitel aufschließt. Jede der beiden Lesarten steht
für eine kritische Intervention. Einerseits wendet Verf. sich
theoretisch gegen eine Geschichtsschreibung, die die Entstehung
bürgerlicher Staatlichkeit aus Einzelphänomenen und ohne
kohärente materialistische Gesellschaftstheorie zu erklären
sucht. Andererseits kritisiert sie aus historiographischer Perspektive
funktionalistische Ansätze marxistischer Geschichtsschreibung, die
bürgerliche Revolutionen auf ökonomische Strukturfordernisse
zurückführen. Diese vernachlässigten die
Komplexität und den „historischen Eigensinn“ feudaler
oder absolutistischer Gesellschaften und projizierten bürgerliche
Verhältnisse – etwa die Trennung von Staat und Ökonomie
oder moderne Klassenverhältnisse – auf vorbürgerliche
zustände personaler Herrschaft. Der Beitrag der Arbeit zur
Klassenanalyse besteht darin, dass sie am historischen Material zeigt,
dass vor den bürgerlichen Revolutionen nicht von kapitalistischen
Klassenverhältnissen gesprochen werden kann, da Ökonomie und
Politik noch nicht getrennt waren. Der Einfluss sozialer Gruppen in
bürgerlichen Revolutionen müsse anhand ihrer materiellen
Positionen und gemeinsam artikulierten politischen Interessen
untersucht werden. Kollektives Handelns könne nicht klassen- oder
staatstheoretisch vorausgesetzt werden. Vielmehr bedürfe es des
„Nachweises einer tatsächlichen Verallgemeinerung
materieller Reproduktionsbedingungen sowie (...) von
Öffentlichkeitsstrukturen“, „in denen die gegenseitige
Versicherung übereinstimmender (klassenmäßiger,
ständischer, religiöser und anderer) oppositioneller
Interessen überhaupt erst erfolgen konnte“ (25).
Diese Neuauflage basiert bis auf wenige Überarbeitungen des
Theorieteils auf dem bereits 1990 veröffentlichten Opus Magnum
Gerstenbergers. Deren Auffassung marxistischer Geschichtsschreibung
bedingt eine für Nichthistoriker nicht leicht zugängliche
Darstellung der bürgerlichen Revolutionen in England und
Frankreich. Im Spannungsfeld zwischen der Eigendynamik vergangener
Gesellschaftsformationen und ihrer Untersuchung vom Standpunkt
entwickelter bürgerlicher Staatsgewalt entscheidet sie sich im
Zweifel für den „Eigensinn“ der jeweiligen Epochen. So
kommt zwar an bestimmten Punkten die orientierte Führung der
Lektüre zu kurz, aber als Verzicht auf Teleologuie ist diese
Strategie gut begründet.
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